Nur rechtzeitige Vorsorge macht eine selbstbestimmte Lebensführung möglich – gerade für diejenigen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Im Mittelpunkt steht die (General-)Vollmacht. Damit entscheiden Sie, wer in der entsprechenden Situation für Sie Entscheidungen treffen soll. Die Generalvollmacht versetzt die bevollmächtigte Person in die Lage, den Vollmachtgeber in allen rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten zu vertreten. Sehr wichtig: Wurde niemand als Bevollmächtiger bestimmt, ernennt ein Gericht eine möglicherweise völlig fremde Person als gesetzlichen Betreuer für die Angelegenheiten, in denen eigenständige Entscheidungen nicht mehr möglich sind.

 

VorsorgeAnwalt Frederic Seebohm fertigt unter genauer Beachtung der individuellen Fragestellungen für seine Mandanten sämtliche Dokumente, die in der Absicherung für den Krankheits- und Todesfall wichtig sind: Vorsorgevollmachten, Betreuungs-, Patientenverfügungen und Testamenten. Diese Dokumente sichern das Selbstbestimmungsrecht, die persönliche Entscheidungsfreiheit und den rechtssicheren Umgang mit dem Willen eines Menschen und dessen Vermögenswerten.