VorsorgeAnwalt Frederic Seebohm übernimmt als Generalbevollmächtigter bei Bedarf alle Aufgaben, die eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung sicherstellen. Damit übernimmt er im Sinne des Mandanten die Vertretung in allen rechtlichen und persönlichen Bereichen, z.B. wichtige medizinische, pflegerische und finanzielle Angelegenheiten.

 

Die Arbeit von VorsorgeAnwalt Frederic Seebohm als Generalbevollmächtigter beruht auf höchstem gegenseitigem Vertrauen und ist das Resultat eines umfassenden Kennenlernens, bei dem die Wünsche und Ziele der Mandanten genau ermittelt werden. Im Gespräch öffnen sich beiden Seite füreinander und schaffen dadurch die Basis für eine Zusammenarbeit ganz nach den Wünschen der Mandanten. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und eines hohen Einfühlungsvermögens sind VorsorgeAnwalt Frederic Seebohm die für das Leben wesentlichen Fragen, Unsicherheiten, Ängste und Hoffnungen vertraut. Er ist in der Lage, angemessen darauf zu reagieren und zügig passende, pragmatische Lösungen zu finden.

 

Das können z.B Verhandlungen mit Krankenkassen, die Kommunikation mit Ärzten und Kliniken über Behandlungsverläufe, die Begleitung von Umbaumaßnahmen für Barrierefreiheit, die Beschaffung dringend benötigter Produkte und Dienstleistungen, die Organisation von Rehabilitationsmaßnahmen oder die Kommunikation mit schwierigen Familienmitgliedern bis hin zur gemeinsamen Entscheidungsfindung über die weitere Lebensplanung, die Auswahl eines geeigneten Pflegedienstes oder eines Hospizes. VorsorgeAnwalt Frederic Seebohm scheut sich dabei nicht, selbst anzupacken und konkrete Ergebnisse für die Mandanten durch nicht alltägliche Maßnahmen zu schaffen, die mit Rechtsberatung wenig zu tun haben.

 

 

5 typische Beispiele

 

 

Richtige Form der Begleitung

Eine 82-Jährige wohnt seit 40 Jahren allein und wird seit eineinhalb Jahren von osteuropäischen Haushaltshilfen versorgt. Ihr Verhalten zu Menschen verändert sich, Nachbarn wenden sich von ihr ab. Die osteuropäischen Haushaltshilfen wechseln in immer kürzeren Abständen, weil sie dort nicht arbeiten wollen.

Wünsche und Lösung:

Der VorsorgeAnwalt stellt fest, daß die Mandantin nicht ständig fremde Menschen um sich haben möchte. Im wesentlichen braucht sie tagsüber nur eine Putzhilfe, ein Mittagessen und eine Spazierbegleitung. Der VorsorgeAnwalt gestaltet folgendes Betreuungspaket: Ein nahegelegenes Restaurant liefert das Mittagessen. Ein Inhaber-geführter Ambulanter Dienst bereitet das Frühstück, putzt und begleitet nachmittags bei Spaziergängen und Arztbesuchen. Diese Form der Betreuung kostet nur halb so viel wie die bisherige Dauerbetreuung.

 

 

Haushälterehepaar für Unternehmerfamilie

Eine Unternehmerfamilie sucht längere Zeit vergeblich ein neues Haushälterehepaar für das Anwesen der Familie.

Wünsche und Lösung:

Der VorsorgeAnwalt nimmt den Bedarf auf, formuliert eine gänzlich neue Anzeige, vermittelt erfolgreich ein Haushälterehepaar und erstellt die entsprechenden Arbeitsverträge. Das Haushälterehepaar bezieht die Haushälterwohnung.

 

 

 

Bessere medizinische Versorgung

Ein 52-jähriger Single erleidet während einer Wiederbelebung einen leichten Hirnschaden. Der eingesetzte Berufsbetreuer stimmt einer Verlegung in eine Rehaklinik 300 km entfernt vom Wohnort zu. Wegen eines schweren Druckgeschwürs wird die Reha abgebrochen, und der Bankangestellte in eine benachbarte zum gleichen Konzern gehörende Akutklinik verlegt. Dort versucht man vergeblich, die Wunde operativ zu versorgen.

Wünsche und Lösung:

Die Familie des Bankangestellten veranlaßt einen Wechsel der Betreuung auf den VorsorgeAnwalt. Der VorsorgeAnwalt widerruft die Zustimmung der früheren Betreuerin zu einer weiteren Wund-OP. Er verhandelt mit der Krankenkasse, bis sie der Verlegung in eine nahegelegene Rehaklinik zustimmt. Dort erhält der Mandant 5 Monate nach der Wiederbelebung erstmals ernsthafte Reha-Therapien. Nach drei Monaten ist aus einem nahezu Sprach-unfähigen, bettlägerigen Menschen ein Rollstuhlfahrer geworden, der sein Leben in die Hand genommen hat.

 

 

 

 

Vermeidung von Überforderung

Ein 75-jähriger ehemaliger Landwirt leidet an Diabetes und erheblichem Übergewicht. Die Ehefrau pflegt ihn aufopfernd.

Wünsche und Lösung:

Der Landwirt lehnt lange Zeit die Einschaltung eines Pflegedienstes ab. Schießlich überzeugt der VorsorgeAnwalt den Landwirt, daß er einen Pflegedienst beauftragen muß, wenn nicht auch seine Frau pflegebedürftig werden soll. Der VorsorgeAnwalt stellt die entsprechenden Anträge bei der Pflegekasse und unterstützt das Ehepaar beim Einbau einer neuen barrierfreien Dusche, sowie bei den Auseinandersetzungen mit den beteiligten Handwerkern.

 

 

Testamentarische und Vorsorge-Regelung

Ein älteres Ehepaar ohne Kinder will angesichts bestimmter Erkrankungen vorbereitet sein auf weitere gesundheitliche Einschränkungen und die Zukunft bestmöglich vorbereiten.

Wünsche und Lösung:

Das Ehepaar wünscht vom VorsorgeAnwalt Beratung in allen Fragen zu Vollmacht, Patientenverfügung und Testament. Der VorsorgeAnwalt entwirft ein Testament, einen Versorgungsvertrag für die Haustiere des Ehepaars und bespricht alle Fragen im Zusammenhang mit Patientenverfügungen und Vollmachten. Die entsprechenden Urkunden werden beglaubigt, und das Ehepaar errichtet ein handschriftliches Testament, setzt den VorsorgeAnwalt als Testamentvollstrecker ein und läßt das Testament beim Amtsgericht hinterlegen.